Was? Teergeruch in einem Altbau. Neumieter bemängelten einen sonderbaren und ekligen Geruch in allen Wohnungsräumen vor allem im Winter. Im Sommer konnte man den Geruch nicht wahrnehmen. Der Vermieter und die Hausverwaltung erkannten keinen außergewöhnlichen Geruch.
Wo? Mietshaus in Stuttgart. Altbauwohnung mit Buche Fischgrat-Massivholzparkett.
Wer? Beauftragung einer Geruchsprüfung durch den Vermieter, nachdem die Mieter eine Mietkürzung vollzogen.
Lösung des Falls
Ergebnis? Eine Bestandsaufnahme mit Geruchsprüfung in allen Räumen der Wohnung ergab einen signifikanten teerartigen und dumpfen Geruch in allen Räumen mit Parkett. In Bad und Küche waren Fliesen und dort konnte dieser Geruch nicht festgestellt werden. Die im Zuge der Bestandsaufnahme erfragte Immobilienhistorie führte zu Indizien (Bauzeit ca. 60er Jahre) und den damals üblicherweise verwendeten bituminösen Parkettklebstoffen unter Rotbucheparkett. Eine Bauteilöffnung bestätigte diesen Zusammenhang. Eine Glasbeprobung des schwarzen Klebstoffes konnte verdeutlichen, dass der Klebstoff die Ursache des Geruchs darstellte. Der Geruch war in der Raumluft nur dann wahrnehmbar, wenn die Sonne durch die Fenster direkt auf den Boden schien und dieser sich dadurch aufheizte. Zudem kam es im Winter bei trockener Raumluft zu größeren Parkettfugen und damit zu erhöhten Schadstoffabgaben. In diesem Fall geht es nicht nur um einen inakzeptablen Geruch, sondern um einen gesundheitsbedrohlichen Gefahrstoff. (PAK – Benz-a-pyren)
Vorsorge? Aus Gründen der Gesundheitsvorsorge ist bei erhöhten BaP Werten ein kompletter Materialrückbau unumgänglich. Vorsicht! Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen und eine Kontrollmessung am Ende der Maßnahmen sind erforderlich.