Während der Erweiterungsmaßnahmen an einer bestehenden Schule trat durch undichte Abdichtungen Wasser in den Innenraum ein und durchfeuchtete dort die Schwellenbereiche der Holzständerwände.
Da zu diesem Zeitpunkt zwischen den beteiligten Vertragsparteien ein freundschaftliches Verhältnis bestand, wurden zunächst keine Versicherungen in die Schadensabwicklung einbezogen. Im weiteren Verlauf wurden jedoch Sachverständige aus dem Bereich Massivbau und Baubiologie hinzugezogen. Diese empfahlen eine Estrichtrocknung sowie eine Infrarottrocknung der Wandbereiche.
Da selbst nach drei Monaten noch erhöhte Holzfeuchtewerte vorlagen, wurden wir von der verantwortlichen Projektleitung gebeten, eine holzbauspezifische Bestandsaufnahme durchzuführen. Diese erfolgte fachgerecht durch einen unserer Netzwerkpartner.
Auf Basis engmaschiger Feuchtemessungen konnte ein fundiertes Sanierungskonzept erstellt werden, dem alle Beteiligten zustimmten – insbesondere aufgrund der von uns vorgeschlagenen Vorgehensweise zur rechts- und vertragssicheren Abnahme der vormals feuchten Bereiche.
Die Trocknung der Schwellenbereiche wurde im TDT©-Verfahren unter laufender 24-Stunden-Kontrolle erfolgreich durchgeführt.
Die Überprüfung der Endfeuchtewerte durch ein unabhängiges Institut (Materialprüfanstalt) bietet dem Bauherrn maximale Sicherheit und Vertrauen in die durchgeführte Sanierung.
Im Schadensfall bei Holz- und Holz-Hybrid-Gebäuden sollten ausschließlich nachweislich holzbauerfahrene Sachverständige mit der Bestandsaufnahme beauftragt werden. Zudem sollte schnellstmöglich ein Vertreter der zuständigen Versicherung hinzugezogen werden.