HAUSBAUAKTE

Meldungen von Bauschäden, schimmelbelasteten Neubauwohnungen, Gefahrstoffen in Kinderzimmern und rätselhaften Beschwerden am Arbeitsplatz mehren sich trotz weitreichender Bestimmungen und Vorschriften im Bauwesen. Eine Dokumentation von einheitlichen Qualitätsstandards ist deshalb dringend erforderlich. Putze, Farben, Reiniger, Lacke, Dämmstoffe, Möbel- und Raumausstattungen und vieles mehr werden heute oft mit minderwertigen Rohstoffen oder außerhalb der EU produziert, ohne dass Verkäufer oder Verarbeiter unabhängige und genormte Prüfzertifikate vorweisen können.

Um den europäischen (Bau) Markt (chemikalien) sicherer zu machen, hat Brüssel eine folgenschwere Entscheidung getroffen. Das europäische Parlament hat die Verantwortung für Umwelt- und Gesundheitsgefahren durch (Bau) Chemikalien auf die Hersteller und Inverkehrbringer übertragen. Da sich das EU Chemikalienrecht mit der Einführung der REACh Verordnung somit auf die Dokumentationspflichten der Bauwirtschaft und auf die Rechte der Bauherren auswirkt, sollten sich alle Bauakteure mit der REACh-Verordnung auseinandersetzen.

Wir bieten Ihnen mit der HAUSBAUAKTE eine Archivierungshilfe für die Dokumentationspflichten gemäß REACh. Zudem erhalten Sie bundesweit Unterstützung durch regionale Berater, die wir Ihnen über das Internet oder die Hotline vermitteln. Ob Sie nun Fragen zu Materialinhaltsstoffen, gesetzlichen Regelwerken, zur Bau- und Qualitätssicherheit, bei Allergiebetroffenheit oder zu Gefahrstoffuntersuchungen haben, Sie können sich gerne bei uns Rat holen.

Die HAUSBAUAKTE dokumentiert ein ganzheitliches und fachübergreifendes Qualitätsmanagement (QM) im Bauwesen. Dieses QM bietet eine einheitliche Q.-dokumentation und eine neutrale Q.-sicherung.

Die Dokumentation der Qualitätskontrollverfahren durch die HAUSBAUAKTE belegt den Immobilienwert. Bauherren können damit Dritten gegenüber den Wert, die technischen Daten und die Maßnahmen für den Umwelt- und Gesundheitsschutz belegen.

Eine vollständige HAUSBAUAKTE hält wichtige Gebäudedaten bereit, den Test der Gebäudedichtheit, dem Wärmebedarfsausweis, Raumluftanalysen nach Fertigstellung, die rechtskonformen Stoffinventarlisten von Bauprodukten und die Listung der gesamten Haustechnik.

Auch für Planer, Berater, Handwerker oder Händler ist die Einbindung der HAUSBAUAKTE in die Beratungen zu empfehlen. Zudem dienen Protokolle und Nachweise als vertrauensbildende Maßnahme.

Die Bauherrschaft kann die HAUSBAUAKTE selbst anlegen. Zur Einweisung stehen vor Ort gut ausgebildete Bauexperten hilfreich zur Seite. Damit wird Bauen ein Stück einfacher und die Qualitätskontrollen überschaubarer.