IQUH Zertifizierter Fachbetrieb

IQUH Richtlinie  RL-8003 (Stand Mai 2011):

§1    Der zu zertifizierende Fachbetrieb (FB genannt) benötigt für eine Zulassung eine Handwerker Gesellen- oder Meisterprüfung zzgl. Nachweis über 10 Jahre Berufserfahrung. Ausnahmeanträge für Bauexperten  und berufliche Quereinsteiger mit mind. 10 jähriger Bauberufserfahrung sind möglich. Architekten, Bautechniker und Bauingenieure, Baubiologen benötigen mind. 10 Jahre praktische und theoretische Berufserfahrung im Bereich Mess- und/oder Sanierungstechnik.

§2    Mindestens eine Person im zu zertifizierenden Fb muss das 6-tägige Grundlagenseminar zum „Bauberater-kdR“ mit erfolgreichem Abschlusszertifikat und einen Sachkundenachweis vorweisen.

§3    Neben dem Bauberater-kdR muss mindestens ein weiterer Firmenmitarbeiter den Abschluss von zwei IQUH Sachkundelehrgängen oder dem Bauberaterlehrgang vorweisen können.

§4    FB können sich als Bezirksleiter im BvBb bewerben. 

§5    Das FB Zeichen muss nach 2 Jahren selbständig neu beantragt werden. Die Gültigkeit erlischt bei einem verbandsschädigendem Verhalten im Sinne der Richtlinien im BvBb, oder falls innerhalb dieser 2 Jahre der FB  nicht an mindestens 1 Sachkundeschulung mit mind. 2 Personen teilgenommen hat. Schlichtungsstelle ist der FAQ im BvBb (siehe www.bauberater-kdr.de).

§6    Der FB arbeitet mit einem aktuellen immobook©  und der HAUSBAUAKTE.

§7    Der FB händigt hochwertige Angebote mit der IQUH Mappe aus, und weist damit auf das Netzwerk und Qualitätsmanagementverfahren für Nachhaltiges Bauen hin.